22.04.2025
Wer einen Unfall nicht sofort meldet macht sich strafbar und verliert den Versicherungsschutz!
Verhalten bei Wildunfällen
Bei einem Unfall mit einem Tier ist gemäss Gesetz unverzüglich der Besitzer oder die Polizei zu benachrichtigen. Wer die Meldung unterlässt, macht sich strafbar.Geflüchtete Tiere können schwer verletzt irgendwo in Deckung tagelang leiden und qualvoll eingehen. Nur wenn Kollisionen unverzüglich gemeldet werden, können Tiere gesucht, entsprechend ihrem Zustand professionell versorgt oder von den Qualen erlöst werden. Diese undankbare Aufgabe verrichtet in der Regel die Jagdaufsicht.
Sachschäden am Fahrzeug werden von der Versicherung vergütet, sofern eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen ist und der Unfall unverzüglich der Polizei oder der Jagdaufsicht gemeldet und protokolliert wurde.
Die Jagdaufsicht muss ein Meldeformular für Unfälle mit Wild ausfüllen, welches ebenfalls als Beweismittel der Versicherung eingereicht werden kann.
Verhaltensregeln