29.09.2026
Einzonung einer Teilfläche von Parzelle Nr. 338 von der Landwirtschaftszone in die Arbeitszone a, Kleingewerbe und Dienstleistungen.
Öffentliche Auflage
Gemäss §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, RB 700) wird öffentlich aufgelegt:
Zonenplanänderung Rütistrasse (Unterhörstetten)
Frist und Ort:
Die Auflage findet vom Freitag, 2. Oktober 2026 bis Mittwoch, 21. Oktober 2026 im Gemeindehaus Homburg, Hauptstrasse 86, 8508 Homburg während der Schalteröffnungszeiten statt.
Fakultatives Referendum:
Die Zonenplanänderung untersteht gemäss § 4 Abs. 2 PBG dem fakultativen Refe-rendum. Sie ist nach Erledigung der Einsprachen der Gemeindeabstimmung zu un-terbreiten, falls dies fünf Prozent der Stimmberechtigten während der Auflagefrist ver-langen. Die nötigen Unterschriften sind im Gemeindehaus Homburg einzureichen.
Rechtsmittel:
Wer durch die aufgelegte Änderung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Einsprachen sind an den Gemeinderat Homburg, Hauptstrasse 86, 8508 Homburg zu richten.
Homburg, 29. September 2026 Gemeinderat Homburg
Publikation Zonenplanänderung Rütistrasse, Unterhörstetten