28.09.2026
Gemeinde, Ort Homburg, Hörhausen
Strasse, Weg Gündelharterstrasse
Antragsteller Gemeinderat
Anordnung Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
Die Signale 2.59.1 / 2.59.2 «Beginn und Ende Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h» und allfällige weitere Massnahmen werden gemäss Antrag vom 28. Juli 2026 und Situationsplan vom 19. August 2026 genehmigt.
Der Situationsplan kann bei der Politischen Gemeinde Homburg eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Frauenfeld, 23. September 2026
Departement für Bau und Umwelt
Publikation Entscheid Verkehrsanordnung