31.10.2025
Gestützt auf § 21 Abs. 4 des kantonalen Waldgesetzes (RB 921.1) sowie § 4 Abs. 1 der Verordnung des Regierungsrates zum Waldgesetz (RB 921.11) wird öffentlich aufgelegt.
Gestützt auf § 21 Abs. 4 des kantonalen Waldgesetzes (RB 921.1) sowie § 4 Abs. 1 der Verordnung des Regierungsrates zum Waldgesetz (RB 921.11) wird öffentlich aufgelegt:
Gegenstand: Ausführungsplan Forstrevier Feldbach
Gemeinden: Homburg, Steckborn
Auflagefrist: 31. Oktober bis 2. Dezember 2025
Auflageort: Gemeindekanzleien Homburg und Steckborn
PDF öffnen