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Homburg, das weite Land auf dem Thurgauer Seerücken

26.08.2025

Ersatzwahl in die Geschäftsprüfungskommission der Politischen Gemeinde Homburg

Der Gemeinderat kündigt hiermit eine stille Wahl an und weist auf die Möglichkeit zur Einreichung von Wahlvorschlägen hin.

Max Schumacher hat per 31. Juli 2025 seinen sofortigen Rücktritt als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Politischen Gemeinde Homburg erklärt. Der Gemeinderat hat das Rücktrittsgesuch in seiner Sitzung vom 18. August 2025 genehmigt. Gestützt auf Art. 12 der Gemeindeordnung 2021 wird die Ersatzwahl eingeleitet. Der Gemeinderat kündigt hiermit eine stille Wahl an und weist auf die Möglichkeit zur Einreichung von Wahlvorschlägen hin.

 

Einreichung von Wahlvorschlägen
Stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Homburg können bis spätestens 55 Tage vor der Wahl Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Homburg, Hauptstrasse 86, 8508 Homburg, einreichen. Ein gültiger Wahlvorschlag muss:

  • bis zum 6. Oktober 2025 eintreffen (55 Tage vor der Urnenwahl am 30. November 2025)
  • von mindestens 10 in der Politischen Gemeinde Homburg wohnhaften Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein
  • Name, Vorname, Jahrgang und Adresse der vorgeschlagenen Person
  • sowie deren schriftliche Zustimmung zur Kandidatur beinhalten.

 

Rechtliche Grundlage: Art. 12 der Gemeindeordnung 2021

  1. Für die Ersatzwahl von Mitgliedern des Wahlbüros und der Geschäftsprüfungskommission während der Amtsdauer ist eine stille Wahl möglich (RB 161.1). Sie ist vom Gemeinderat mit einem Hinweis auf die Möglichkeit von Wahlvorschlägen anzukündigen. Die Ausschreibung erfolgt im amtlichen Publikationsorgan.
  2. Wahlvorschläge müssen von mindestens 10 in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten unter Angabe von Name, Vorname, Jahrgang und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Sie sind innert 30 Tagen nach Ausschreibung der Gemeindeverwaltung einzureichen und im Anschluss während 20 Tagen öffentlich aufzulegen.
  3. Gehen rechtzeitig gleich viele Wahlvorschläge ein wie Kandidaten zu wählen sind, werden die Vorgeschlagenen mit der Wahlgenehmigung durch den Gemeinderat als gewählt erklärt. In den übrigen Fällen finden Urnenwahlen statt, wobei die Stimme auch für andere Personen abgegeben werden kann.

Hinweis zur stillen Wahl
Erfolgt innerhalb der Frist genau ein gültiger Wahlvorschlag, gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt. In allen anderen Fällen wird eine Urnenwahl durchgeführt.

 

Gemeinderat Homburg

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