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Homburg, das weite Land auf dem Thurgauer Seerücken

20.08.2025

Referendumspublikation zum Erweiterungsbau des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Steckborn

Die Referendumsfrist läuft vom 8. September 2025 bis zum 8. Dezember 2025

Gegenstand
Der Beschluss an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Steckborn vom 03. Juli 2025 über einen Verpflichtungskredit von 6.5 Mio. Franken für einen Erweiterungsbau unterliegt dem fakultativen Referendum.


Rechtsgrundlagen
ZuständigkeitderVerbandsgemeinden Homburg, Mammern und Steckborn:

§ 10 Abs. 1 lit. a) sowie § 14 lit. d) Reglement über den Zweckverband des Alters- und Pflegeheim Steckborn sowie § 43 und § 44 Abs. 3 Gesetz über die Gemeinden (GemG); Verfahren nach § 90 - 96 Stimm- und Wahlgesetz (STWG).


Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Gemeindeverwaltung Politische Gemeinde Homburg, Hauptstrasse 86, 8508 Homburg
Gemeinde-Webseite: www.homburg.ch
Amtliche Publikation im Homburger Ausgabe No. 49, Schaukästen der Politischen Gemeinde Homburg


Referendumsfrist
Beginn: Montag, 08. September 2025 / Ende: Montag, 08. Dezember 2025


Einreichung der Unterschriften
Die Unterschriftsbogen sind innerhalb der Referendumsfristbei der Gemeindeverwaltung der Politischen Gemeinde Homburg, Hauptstrasse 86, 8508 Homburg, einzureichen.


Quorum für das Zustandekommen des Referendums
1/20 aller Stimmberechtigten derVerbandsgemeinden des Zweckverbands


Hinweis
Kommt das Referendum zustande, wird die Vorlage innerhalb von sechs Monaten in den drei Verbandsgemeinden zur Volksabstimmung unterbreitet. Wird kein Referendum ergriffen, dann wird der Beschluss der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 03. Juli 2025 rechtskräftig.

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