Gemeinderatskanzlei

  • Stabsstelle des Gemeinderates
  • Protokollführung Gemeinderatssitzungen
  • Administration der gemeinderätlichen Beschlüsse
  • Administration der Gemeindeversammlungen, Protokollführung
  • Organisation der Abstimmungen und Wahlen

Adresse

Gemeinderatskanzlei
Hauptstrasse 86
8508 Homburg

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Öffnungszeiten

Mo, Mi, Do 08.30-11.45 / 13.30-16.30
Di 13.30-16.30

Fr 08.30-11.45

Dienstleistungen

  • Abfallsammlungen
  • Abstimmungen, Wahlen
  • Abwasserentsorgung
  • Allgemeine Auskünfte
  • Beglaubigungen / Apostillen
  • Einbürgerungen
  • Polizeibewilligung

 

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Homburg erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

 

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Gemeindeversammlung befindet über die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

 

Ordentliche Einbürgerung - Wie werde ich Schweizer Bürger/in?

Das Gesuchsformular kann beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen (Amt HZ) oder bei der Wohngemeinde angefordert werden. Dieses ist auszufüllen und mit den vollständigen Unterlagen (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen“) beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, Bahnhofplatz 65, 8510 Frauenfeld, einzureichen.

 

Nach Eingang des Gesuchs mit den vollständigen Unterlagen wird die Gebühr für das Verfahren auf Kantonsebene in Rechnung gestellt. Bei Zahlungseingang wird das Gesuch an die Wohngemeinde weitergeleitet, wenn die Niederlassungsbewilligung vorliegt, die Wohnsitzvoraussetzungen erfüllt sind, keine hängigen Strafverfahren vorliegen, die Kriterien betreffend die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfüllt sind und die geforderten sprachlichen Kompetenzen vorhanden sind.

 

Die zuständige Gemeindebehörde macht nach Erhalt des Gesuches die Erhebungen, die für die Beurteilung der Einbürgerungsvoraussetzungen nötig sind. Teil der Erhebungen bildet in aller Regel ein Gespräch mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber.

 

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen entscheidet das zuständige Gemeindeorgan über die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes.

Nach Erhalt des Einbürgerungsentscheides der Politischen Gemeinde leitet das Amt HZ diesen mit der kantonalen Empfehlung der Einbürgerung an das Staatssekretariat für Migration zur Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes weiter.

 

Nach Erteilung des Gemeindebürgerrechtes und Vorliegen der Einbürgerungsbewilligung des Bundes wird das Einbürgerungsverfahren auf kantonaler Ebene fortgesetzt. Mit der Verleihung des Kantonsbürgerrechtes durch den Grossen Rat wird das Verfahren beendet.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SEM: Wie werde ich Schweizer Bürger/in


Erleichterte Einbürgerung

Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Entscheid zuständig. Nähere Angaben zu den Voraussetzungen und zum Verfahrensablauf können der Internetseite des Staatssekretariates für Migration (SEM) entnommen werden.

 

Gesuche sind direkt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) einzureichen. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig. Die Kantone wirken lediglich mit. Bei Gutheissung erheben die Bundesbehörden eine Verwaltungsgebühr.

 

Gesuchsformulare und Merkblätter sind beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, bei der Wohngemeinde sowie beim Staatssekretariat für Migration (SEM) erhältlich.

Weitere Auskünfte erteilt das Staatssekretariat für Migration (SEM)

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Personen

Andrea Heimberg Müller
Gemeindepräsidentin
Alex Sutter
Leiter
Petra Tschanz
Stellvertretung