Einwohnerdienste

AUFGABEN:

  • Adressänderungen
  • Adressauskünfte
  • An- und Abmeldungen
  • Ausländerbewilligungen
  • Bestätigung für Lernfahrausweise
  • Handlungsfähigkeitszeugnisse
  • Heimatausweise
  • Hundekontrolle
  • Identitätskartenbestellung
  • Lebensbescheinigungen
  • Wohnsitzbestätigungen
  • Krankenkassenkontrollstelle
  • Leumundszeugnis

Adresse

Einwohnerdienste
Hauptstrasse 86
8508 Homburg

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Öffnungszeiten

Mo, Mi, Do 08.30-11.45 / 13.30-16.30
Di 13.30-16.30

Fr 08.30-11.45

Dienstleistungen

Der Vollzug der Hundegesetzgebung obliegt im Kanton Thurgau den politischen Gemeinden. Melden Sie Ihre Hundehaltung, einen Halterwechsel oder Todesfall Ihres Hundes innert 10 Tagen der nationalen Hundedatenbank (Amicus) und innert 14 Tagen der zuständigen Stelle der Gemeinde Homburg.  Mutieren Sie zusätzlich einen Halterwechsel oder Todesfall wenn möglich selber in der nationalen Hundedatenbank.

 

Wichtige Hinweise

  • Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Franken abgeschlossen haben.
  • Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass wer einen Hund mit einem Erwachsenen-gewicht von mindestens 15 Kilogramm hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss. Zwecks Sozialisierung empfehlen wir, auch mit kleinen Hunden ein entsprechendes Training zu absolvieren.
  • Bestätigung Hundeerziehungskurs: Bitte reichen Sie den Heimtierpass, Bestätigung Hundeerziehungskurs und die Haftpflichtversicherung bei der Gemeindeverwaltung ein.

 

Kosten: 1. Hund 80.00 / jeder weiterer Hund 130.00

Link: Amicus

Weitere Informationen und Formulare: Veterinäramt TG

Die Identitätskarte kann bei der Gemeindeverwaltung unter Vorlage des alten Ausweises beantragt werden.

Mitnehmen:

o   1 aktuelles Passfoto gemäss Kriterien

o   alte ID

o   Bei einem Diebstahl muss eine Verlustanzeige von der Polizei ausgefüllt und mitgebracht werden.

o   Die Lieferfrist für den neuen Ausweis beträgt ca. 5 Arbeitstage

o   Ab dem 7. Altersjahr muss das Formular persönlich bei der Gemeindeverwaltung unterschrieben werden. 

o   (Einwilligungserklärung Erziehungsberechtigte)

 

Neu müssen beide Erziehungsberechtigte den ID-Antrag unterschreiben. Ist es nicht bei den Erziehungsberechtigten möglich persönlich zu erscheinen, kann dafür die Vorlage der Einwilligungserklärung verwendet werden. 

 

Kosten: Kind 35.00 / Erwachsene 70.00

Formular: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte Frauenfeld oder Weinfelden

Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber den Einwohnerdiensten verpflichtet, die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innerhalb von 14 Tagen zu melden sowie auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt. Die Meldungen umfassen Name, Vorname, Adresse und das effektive Ein- und Auszugsdatum.

 

Wer in seinem Haushalt Logis gewährt, hat gegenüber den Einwohnerdiensten die gleiche Melde- und Auskunftspflicht wie Vermieterinnen und Vermieter.

 

Das Formular finden Sie in unserem Online-Schalter: Meldung Mieterwechsel

Personen

Zeljka Plancherel
Leiterin
Olivia Schneider
Mitarbeiterin