Wahlen und Abstimmungen

Wahlen und Abstimmungen

Für Wahlen und Abstimmungen in der Politischen Gemeinde Homburg stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

 

 

Urne Samstag Sonntag
Gemeindehaus Homburg 19:30 - 20:00 Uhr 10:00 - 11:00 Uhr
Schulhaus Unterhörstetten 19:30 - 20:00 Uhr 10:00 - 11:00 Uhr
Schulhaus Hörhausen

19:30 - 20:00 Uhr

10:00 - 11:00 Uhr

 

Vorzeitige Stimmabgabe

Die vorzeitige Stimmabgabe kann in der Abstimmungswoche während den Schalteröffnungszeiten von Montag bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag erfolgen. Geben Sie die Stimm- und Wahlzettel in einem verschlossenen, neutralen Couvert gemeinsam mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis persönlich am Schalter ab.

 

Stellvertretung unter Ehegatten

An der Urne sowie bei der vorzeitigen Stimmabgabe können verheiratete Paare bzw. eingetragene Partnerinnen oder Partner nebst ihrer eigenen gleichzeitig die Stimme für ihren Ehegatten oder ihre Ehegattin bzw. eingetragenen Partner oder eingetragene Partnerin abgeben.

 

Briefliche Stimmabgabe

Nach Erhalt des Stimmmaterials darf brieflich abgestimmt werden. Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite des Stimmrechtsausweises. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig. Füllen Sie die Stimm- oder Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese in einem neutralen Couvert. Das neutrale Couvert mit den Stimm- oder Wahlzetteln sowie den Stimmrechtsausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in den Briefumschlag, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Stimmmaterial einer Person enthalten. Den Briefumschlag können Sie in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen oder unfrankiert der Post übergeben. Er muss spätestens am Abstimmungssonntag bis 11.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

 

Kanton Thurgau

Wahlen und Abstimmungen - Termine und Vorlagen