Für Wahlen und Abstimmungen in der Politischen Gemeinde Homburg stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
| Urne | Samstag | Sonntag |
|---|---|---|
| Gemeindehaus Homburg | 19:30 - 20:00 Uhr | 10:00 - 11:00 Uhr |
| Schulhaus Unterhörstetten | 19:30 - 20:00 Uhr | 10:00 - 11:00 Uhr |
| Schulhaus Hörhausen |
19:30 - 20:00 Uhr |
10:00 - 11:00 Uhr |
Vorzeitige Stimmabgabe
Die vorzeitige Stimmabgabe kann in der Abstimmungswoche während den Schalteröffnungszeiten von Montag bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag erfolgen. Geben Sie die Stimm- und Wahlzettel in einem verschlossenen, neutralen Couvert gemeinsam mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis persönlich am Schalter ab.
Stellvertretung unter Ehegatten
An der Urne sowie bei der vorzeitigen Stimmabgabe können verheiratete Paare bzw. eingetragene Partnerinnen oder Partner nebst ihrer eigenen gleichzeitig die Stimme für ihren Ehegatten oder ihre Ehegattin bzw. eingetragenen Partner oder eingetragene Partnerin abgeben.
Briefliche Stimmabgabe
Nach Erhalt des Stimmmaterials darf brieflich abgestimmt werden. Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite des Stimmrechtsausweises. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig. Füllen Sie die Stimm- oder Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese in einem neutralen Couvert. Das neutrale Couvert mit den Stimm- oder Wahlzetteln sowie den Stimmrechtsausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in den Briefumschlag, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Stimmmaterial einer Person enthalten. Den Briefumschlag können Sie in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen oder unfrankiert der Post übergeben. Er muss spätestens am Abstimmungssonntag bis 11.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Kanton Thurgau